Informationen, Fakten, Daten rund um das Thema Abtreibung
 
 

Methoden des Schwangerschaftsabbruches

Absaugmethode/Vakuumaspiration (chirurgisch)

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. In Deutschland werden ca. 80% aller Abbrüche mit ihr durchgeführt. Sie wird zwischen der 6. und 12. Woche angewandt. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind bereits sehr weit entwickelt. Arme und Beine, das Gesicht und die Hände sind da. Alle Organe sind angelegt und müssen nur noch wachsen. Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Das Kind wird durch einen starken Sog - zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers - in Stücke gerissen. Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu groß ist, um durch den Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuß und saugt die Bruchstücke einzeln ab in ein Gefäß. Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum Verbrennungsofen gegeben.

Ausschabung/Curettage (chirurgisch)

Nach der Aufdehnung des Muttermundes mit Hilfe von Hegarstiften kann der Embryo und die Plazenta entfernt werden. Danach erfolgt die Ausschabung der Gebärmutter. Sie ist teilweise auch nach anderer unvollständiger Abtreibung (Absaugung, Mifegyne) nötig. Deutschland: ca. 10 %. Diese früher gebräuchliche Methode ist durch die Absaugung abgelöst worden. Sie sollte ausser in Ausnahmefällen nicht mehr angewendet werden.

Spätabtreibung durch die Prostaglandin-Hormon-Methode

Dieses Hormon leitet eine künstliche Fehlgeburt ein. Diese Art kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft durchgeführt werden. Prostaglandin wird in niedrigeren Dosen auch zur Einleitung einer Geburt verwendet, es verstärkt oder leitet Wehen ein. Aus diesem Grund überleben 30 % der Kinder Abtreibungen mit dieser Methode. Diese Methode darf nur verwendet werden, wenn die Gesundheit der Mutter durch eine Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet ist.

Nidationshemmung

Teilweise wurden auch so genannte Nidationshemmer als Frühabtreibungsmittel bezeichnet. Diese verhindern eine Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Dazu zählten die vor mehr als 20 Jahren verwendeten Spiralen, die damals noch kein Kupfer oder Hormon enthielten. Die geringe Menge Kupfer in den heute gebräuchlichen Spiralen machen die Spermien befruchtungsunfähig, weshalb z. B. auch Eileiterschwangerschaften sehr selten sind bei Frauen mit Spirale. Auch die so genannte Pille danach verhindert bei Anwendung in der entsprechenden Zyklusphase den Eisprung und wirkt insoweit als Nidationshemmer. Der Straftatbestand Abtreibung bezieht sich in Deutschland nur auf den Embryo nach Nidation, so dass Nidationshemmer juristisch gesehen keine Abtreibungsmittel sind. Aus ethischer Sicht werden sie allerdings häufig als solche betrachtet, da sie ein bereits entstandenes menschliches Leben daran hindern, sich weiter zu entwickeln.